Analoge Schnurlostelefone nur noch befristet betreibbar
Die analogen schnurlosen Telefone der Gattung CT 1+ und CT 2 sind sowohl bei den CI- als auch Hörgeräteträgern wegen der störungsarmen Nutzung sehr beliebt. Im Gegensatz hierzu verursachen die neueren schnurlosen DECT-Telefone häufig knatternde Störgeräusche. DECT-Telefone arbeiten digital und rufen diese durch elektro-magnetische Einkopplung digitaler Störsignale in den Sprachprozessor oder in das Hörgerät hervor. Ähnliche Effekte beobachtet man auch bei manchen GSM-Handhelds („Handys“). Es gibt allerdings auch teuere DECT-Telefone, die so konstruiert sind, dass diese für die meisten CI- und Hörgeräteträger störungsfrei nutzbar sind. Solche Telefone sind beim Hörgeräteakustiker oder über den Internethandel erhältlich.
Zur Zeit werden in den Supermärkten und im Elektronikversandhandel die analogen Schnurlostelefone zu Billigstpreisen verhökert, da deren Ende naht. Kein Verkäufer weist darauf hin, dass die allgemeinen Frequenzzuteilungen für CT1+ als auch für CT2 bis Ende 2008 befristet sind. Die Frequenzen dieser Telefone werden danach für andere Funkanwendungen vorgesehen. Es ist zwar davon auszugehen, dass auch über dieses Verfallsdatum hinaus noch etliche Jahre solche Telefone in Unwissenheit „schwarz“ weiterbetrieben und nur in wenigen Fällen Störungen gemeldet werden. Es kann aber vorkommen, dass man von den neuen Funkanwendungen gestört wird oder diese stört. Im gemeldeten Störungsfall oder auch bei Routinemessungen kann die Bundesnetzagentur die Weiternutzung der analogen Telefone untersagen. Im Wiederholungsfall ist sogar ein Bußgeld möglich.
Bis Ende 2008 darf man die analogen Schnurlostelefone aber ganz legal weiterbetreiben. In Störungsfällen kann jedoch gemäß einer amtlichen Zuteilungsverfügung vom Jahre 2003 bereits heute die Bundesnetzagentur das Abschalten oder geeignete Abhilfemaßnahmen veranlassen. Das kommt aber nur in wenigen Fällen vor.
Frequenzzuteilung für die drahtlosen Hörhilfen bei 173,99 MHz um weitere 5 Jahre verlängert
Die Bundesnetzagentur hat in einer Allgemeinverfügung vom 21.12.2005 die Befristung der Zuteilung der Frequenz 173.99 MHz für Hörhilfen zum 31.12.2005 um weitere 5 Jahre verlängert. Betroffen sind hier besonders die drahtlosen Mikrofone (Mikroportanlagen, MikroLink, HandyMic, SmartLink usw.) die genau auf der Frequenz 173,99 MHz arbeiten. Nicht betroffen sind die namentlich ausgestellten Einzelzuteilungen auf den benachbarten Frequenzen.