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Der Kampf um das zweite CI

Von Sigrid Sexton
 
Im April '99 bekam ich aufgrund hochgradiger Innenohrschwerhörigkeit beidseits mein erstes CI. Dieses wurde rechts implantiert mit Erhaltung des Restgehörs. Seitdem trage ich auf dem rechten Ohr ein CI und ein Hörgerät, mit dem ich am Anfang zwar einige Probleme hatte, aber nach einem Reha-Aufenthalt ganz gut zurecht kam.
 
2001 merkte ich jedoch die Probleme, die ich hatte. Alles, was von links gesprochen wurde, bekam ich gar nicht oder nur teilweise mit. Und auf meinem Arbeitsplatz - ich arbeite auf einer chirurgischen Station – war das Hören bzw. Verstehen sehr wichtig. Auch im Patientenzimmer kam es dadurch zu einigen Problemen oder Missverständnissen. Nach einem Gespräch mit meinem Arzt stellte ich dann im Februar 2003 einen Antrag für das zweite CI. Dieser wurde drei Mal abgelehnt mit der Begründung, ich trage rechts ein CI und links ein Hörgerät, was ja nicht stimmt.
 
Trotz ärztlicher Atteste, welche bestätigen, dass ich links gar kein Hörgerät trage, blieb es bei dem Bescheid. Dann kam mein Antrag zum Widerspruchsausschuss. Auch hier wurde er mit der gleichen Begründung abgelehnt. Auch die Erwähnung, dass die psychische Belastung immer größer und die Sicherung der Berufstätigkeit zu bedenken wäre, interessierte die Krankenkasse nicht. Außer, sie bemerkte, zur Sicherung der Berufstätigkeit wäre eine andere Stelle zuständig und außerdem könnte man sich ja wohl verbal mit mir verständigen. 
 
Beim Sozialgericht eingereicht, wartete die Krankenkasse bis zum letzten Tag der Fristsetzung mit ihrer Stellungnahme. Eine vom Sozialgericht angeordnete Begutachtung erfolgte. Auf den Bescheid der Klinik, wann ich dann mal zur Untersuchung kommen darf, durfte ich 8 Wochen warten, die Begutachtung fand 3 Monate nach dem Beschluss des Sozialgerichts statt. 10 Wochen nach der Begutachtung erging ein Schreiben der Klinik ans Sozialgericht, dass sie aufgrund der hohen Auslastung im klinischen wie auch im gutachterlichen Bereich mit der Bearbeitung der Gutachtenaufträge in Rückstand geraten seien. Sie bemühen sich, dieses schnellst-möglich aufzuholen und bitten noch um Geduld. 
 
Heute, vier Monate nach der Untersuchung weiß ich noch nicht, ob das Gutachten endlich geschrieben und auch dem Sozialgericht übersandt wurde. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, etwas falsch zu machen oder bei der falschen Krankenkasse versichert zu sein. Vor allem, wenn ich lese, wie schnell und scheinbar ohne große Komplikationen andere CI-Träger das zweite CI genehmigt bekommen haben. 
 
Ich denke, man sollte nicht nur schreiben, wie jeder sein zweites CI bekommen hat und welche Erfolge er verbuchen kann. Sondern auch die Probleme, die man mit den Krankenkassen, Widerspruchsausschüssen, Begutachterstellen usw. hat. Dieses ist eine Hinhaltetaktik der Kassen, um den Antragsteller, der eh nicht dieses Selbstbewußtsein hat, mürbe zu machen. In der Hoffnung, er zieht seinen Antrag zurück oder, falls er schon älteren Semesters ist, vielleicht kein CI mehr benötigen wird. 
 
Sigrid Sexton
Banngartenweg 1
35428 Langgöns
  • Erstellt am .